03.07.2025

GKV-Spitzenverband: Leitfaden zur Selbsthilfeförderung überarbeitet

Inkrafttreten zum 1. Januar 2026

NEUER Leitfaden als PDF öffnen!

Dieses Jahr wurde der Leitfaden zur Selbsthilfeförderungnach § 20h SGB V überarbeitet. Er wurde vom Vorstand des GKV-Spitzenverbands in der anliegenden Fassung beschlossen und gilt ab 1.1.2026.

Die angepasste Fassung des Leitfadens wurde online bereit gestellt: www.gkv-spitzenverband.de 

Der GKV-Spitzenverband hat ein Informationsschreiben verfasst, in dem die wesentlichen Änderungen und deren Erläuterungen beschrieben sind:  LINK zum Infoschreiben

Leitfaden zur
Selbsthilfeförderung

Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes
zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V
vom 10. März 2000 in der Fassung vom 21. Oktober 2022

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