03.07.2025
GKV-Spitzenverband: Leitfaden zur Selbsthilfeförderung überarbeitet
Inkrafttreten zum 1. Januar 2026
NEUER Leitfaden als PDF öffnen!
Dieses Jahr wurde der Leitfaden zur Selbsthilfeförderungnach § 20h SGB V überarbeitet. Er wurde vom Vorstand des GKV-Spitzenverbands in der anliegenden Fassung beschlossen und gilt ab 1.1.2026.
Die angepasste Fassung des Leitfadens wurde online bereit gestellt: www.gkv-spitzenverband.de
Der GKV-Spitzenverband hat ein Informationsschreiben verfasst, in dem die wesentlichen Änderungen und deren Erläuterungen beschrieben sind: LINK zum Infoschreiben
Leitfaden zur
Selbsthilfeförderung
Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes
zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V
vom 10. März 2000 in der Fassung vom 21. Oktober 2022