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Mitglieder des Sprecherrates - von links:

Mario Stadtmüller  Vorsitzender des Sprecherrates
                                    Leiter der (SHG) Selbsthilfegruppe Stoma-Treff Zollernalb
                                    Tel.: 0174 – 3113363  Mail: mario.stadtmueller@gmx.de
Barbara Nerz           Leiterin der Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe-Zollernalb
Mareen Genc           Leiterin der Selbsthilfegruppe CED
                                     (Chronisch entzündliche Darmerkrankungen)
Josua Wolber           Leiter der Selbsthilfegruppe Mirai - gemeinsam stark
Ingrid Gonser           Leiterin der Selbsthilfegruppe Schmerzpatienten Zollernalb

auf dem Bild fehlt:
Ina Hopp                    Leiterin der Selbsthilfegruppe der Rheuma-Liga

Leitbild

Aufgaben – Ziele – Rahmenbedingungen

  1. Netzwerk der Selbsthilfe im Zollernalbkreis

    Das Netzwerk Selbsthilfe Zollernalb ist die Gesamtheit der im Zollernalbkreis tätigen Selbsthilfegruppen. Für die Aufnahme in dieses Netzwerk ist eine formlose Meldung an die Kontaktstelle (AOK-KIGS) bzw. an das Landratsamt Zollernalbkreis erforderlich.

  2. Sprecherrat

    Der Sprecherrat ist die gewählte Vertretung der Selbsthilfegruppen im Zollernalbkreis. Alle Mitglieder des Sprecherrates arbeiten gleichberechtigt. Der Sprecherrat arbeitet eng mit der KIGS sowie dem Landratsamt Zollernalbkreis (Sozialdezernat) zusammen.

  3. Zusammensetzung des Sprecherrates

    Der Sprecherrat setzt sich aus 6 Vertretern/-innen der im Zollernalbkreis aktiven Selbsthilfegruppen (nachfolgend SHG genannt) zusammen. Wenn möglich sollten die Regionen Hechingen, Balingen und Albstadt im Sprecherrat vertreten sein. Außerdem sollten die Mitglieder des Sprecherrates nach Möglichkeit die Bereiche körperliche Krankheiten/Behinderungen, seelische Krankheiten/Behinderungen, Sucht und soziale Gruppen abdecken. Männer und Frauen sollten nach Möglichkeit paritätisch vertreten sein.

  4. Aufgaben des Sprecherrates

    Der Sprecherrat vertritt die Interessen der Selbsthilfe gegenüber der Kreispolitik, Städten und Gemeinden, Behörden, gegenüber der Presse, den Kliniken und niedergelassenen Ärzten sowie gegenüber den Krankenkassen.

    Der Sprecherrat steht der Selbsthilfekontaktstelle (KIGS) sowie den Ansprechpartnern des Landratsamtes Zollernalb in ihren Aufgaben beratend zur Seite und versucht die persönlichen Erfahrungen aus der praktischen Arbeit mit Selbsthilfegruppen einzubringen.

    Der Sprecherrat möchte auch ein niederschwelliger Ansprechpartner für bestehende Selbsthilfegruppen und Interessierte sein.

    Der Sprecherrat unterstützt die Selbsthilfekontaktstelle (KIGS) in der Öffentlichkeitsarbeit. Der Schwerpunkt liegt darauf, in der Bevölkerung die Akzeptanz gegenüber einzelnen Krankheitsbildern/Problemlagen, wie auch der Selbsthilfegruppen im Gesamten zu fördern.

    Der Sprecherrat unterstützt die Selbsthilfekontaktstelle (KIGS) bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen (Seminare und Fortbildung für Gruppenleiter und Betroffene, Neugründungen von SHG, Messeauftritte, gemeinsame Vortragsabende, Infoabende bzw. Stammtische zum Erfahrungsaustausch der Gruppen) und führt eigenständig Veranstaltungen durch.

    Der Sprecherrat hat einen Sitz mit 2 Personen im Vergabeausschuss der regionalen Fördergemeinschaft Neckar-Alb nach § 20c SGB V. Sollte kein Mitglied des Sprecherrates im Vergabeausschuss mitwirken können, delegiert der Sprecherrat diesen Sitz an eine/n andere/n Selbsthilfevertreter aus dem "Netzwerk Selbsthilfe Zollernalb".

    Der Sprecherrat wirkt mit in Facharbeitskreisen und anderen Gremien oder bittet andere Selbsthilfevertreter/-innen aus dem "Netzwerk Selbsthilfe Zollernalb" um deren Mitwirkung. Der Sprecherrat kann auch interne Arbeitskreise bilden, um die Selbsthilfegruppen bei sämtlichen technischen oder organisatorischen Fragen zu unterstützen.

    Die Häufigkeit der Treffen des Sprecherrates sowie das Vorgehen bei Einberufung und Abstimmung wird vom amtierenden Sprecherrat nach bestehender Notwendigkeit festgelegt. Zu den Treffen werden vom Sprecherrat bei Bedarf weitere Ansprechpartner oder themenbezogene Experten eingeladen.

  5.  Vollversammlung (Treffen der Selbsthilfegruppen)       

    Die bisherigen zwei Treffen der Selbsthilfegruppen (im Landratsamt) pro Jahr haben sich bewährt und werden beibehalten (Ladungsfrist ca. 4 Wochen).Zu diesen Treffen werden wie bisher alle bei der KIGS und beim Landratsamt gemeldeten SHG eingeladen. Die Einladung kann auch per E-Mail erfolgen. Für die Einladung verantwortlich ist das Landratsamt Zollernalb – ebenso für den Ablauf der Veranstaltung. Der Sprecherrat kann als Mitwirkender eingebunden werden!

  6. Wahl des Sprecherrates sowie der/des Vorsitzenden und Stellvertreter/in

    Die Wahl des Sprecherrates erfolgt auf zwei Jahre. Der Sprecherrat bleibt bis zur Wahl eines neuen Sprecherrates im Amt.
    Eine Wiederwahl in den Sprecherrat ist möglich, ebenso ein Ausscheiden aus persönlichen Gründen vor Ablauf der Amtszeit. Scheidet ein Mitglied des Sprecherrates vorzeitig aus, kann eine weitere Person
    nachrücken (lt. Reihenfolge - Wahlergebnis). Gewählt wird der Sprecherrat jeweils in der zweiten Vollversammlung des Wahljahres. Wahlberechtigt ist jeweils ein Vertreter je anwesender Gruppe.

    Für die Wahl wird vom Sozialdezernenten zusammen mit dem Sprecherrat eine Wahlordnung vorgeschlagen und diese durch die Vollversammlung der SHG- beschlossen.
    Auf Antrag kann die Wahl auch geheim erfolgen!
    In der konstituierenden Sitzung des Sprecherrates wählt dieser aus den eigenen Reihen eine/n Vorsitzende/n. Falls sich kein/e Stellvertreter/in zur Wahl stellt, sind alle weiteren Mitglieder des Sprecherrats als gleichberechtigte Stellvertreter anzusehen. Themenbezogen kann jedes Sprecherratmitglied zum/r Stellvertreter/in benannt werden.
*** 02.03.2024 HW